AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gemba Partner GmbH
Cronenberger Straße 254c, 42119 Wuppertal
Stand: Juni 2025


1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungsleistungen der Gemba Partner GmbH, Cronenberger Straße 254c, 42119 Wuppertal („Gemba Partner“) gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (der „Kunde“; Gemba Partner und der Kunde jeweils eine „Partei“, gemeinsam die „Parteien“).

1.2 Die Leistungen von Gemba Partner erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von Gemba Partner ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Beratungsleistungen an denselben Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.


2. Leistungsumfang und Termine

2.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Beratungsvertrag einschließlich etwaiger schriftlicher Nachträge oder Ergänzungen.

2.2 Gemba Partner ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte als Unterauftragnehmer einzusetzen.

2.3 Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Verzögert sich die Leistung durch Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Gemba Partner (z. B. höhere Gewalt oder fehlende Mitwirkung des Kunden), verlängern sich Fristen entsprechend.

2.4 Bei Terminabsagen durch den Kunden:

  • Absage 6 bis 4 Wochen vor dem Termin: 50 % des Honorars,

  • Absage weniger als 4 Wochen vor dem Termin: 100 % des Honorars.
    Ersparte Aufwendungen oder anderweitige Einsatzmöglichkeiten der Berater werden angerechnet. Nicht stornierbare Reise- und Auslagenkosten sind in jedem Fall vom Kunden zu tragen.

2.5 Im Falle einer Absage durch Gemba Partner aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit) wird ein Ersatztermin vereinbart oder nach Zustimmung des Kunden ein Ersatzberater gestellt.


3. Leistungserbringung

3.1 Gemba Partner handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Eine rechtsgeschäftliche Vertretung des Kunden findet nicht statt.

3.2 Gemba Partner erbringt seine Leistungen eigenverantwortlich und nicht weisungsgebunden hinsichtlich Ort, Zeit und Art der Leistungserbringung, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

3.3 Die Auswahl der eingesetzten Berater und Partner erfolgt durch Gemba Partner nach eigenem Ermessen.


4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt sicher, dass Gemba Partner alle zur Durchführung der Beratung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig erhält.

4.2 Der Kunde benennt einen projektverantwortlichen Ansprechpartner mit entsprechender Entscheidungs- und Zeichnungsvollmacht.

4.3 Erforderliche Ressourcen (z. B. Räume, Infrastruktur) stellt der Kunde unentgeltlich zur Verfügung.


5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Sofern kein Festpreis vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung auf Basis der geleisteten Arbeitstage laut Beratungsvertrag.

5.2 Der Tagessatz bezieht sich auf einen vollen Beratertag. Angefangene Tage werden in halben Tagessätzen berechnet.

5.3 Leistungen werden monatlich abgerechnet. Zusätzlich werden vergütet:

  • Reisekosten (nach Aufwand, Bahn 1. Klasse, Flug Business Class, Pkw mit € 0,65/km),

  • Spesenpauschale von € 56,00 je Beratertag,

  • Sonstige Auslagen (z. B. Druck, Versand) nach tatsächlichem Aufwand.

5.4 Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.5 Gemba Partner ist berechtigt, angemessene Vorschüsse und Abschlagszahlungen zu verlangen. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen fällig. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen i. H. v. 5 % über dem Basiszinssatz an. Bei Zahlungsverzug oder drohender Insolvenz kann Gemba Partner die Leistung bis zur Zahlung aussetzen.


6. Haftung

6.1 Gemba Partner haftet für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung uneingeschränkt.

6.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt und besteht nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

6.3 Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

6.4 Diese Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von Gemba Partner.


7. Verjährung

7.1 Vertragliche Ansprüche des Kunden gegenüber Gemba Partner verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

7.2 Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder grober Fahrlässigkeit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.


8. Datenschutz & Kommunikation

8.1 Gemba Partner verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

8.2 Die Kommunikation erfolgt per E-Mail, Telefon oder schriftlich. Der Kunde stimmt der unverschlüsselten Kommunikation ausdrücklich zu, trotz potenzieller Risiken bei Fax und E-Mail.


9. Nutzungsrechte

9.1 Gemba Partner behält sämtliche Rechte an Arbeitsergebnissen, Konzepten, Unterlagen und Präsentationen. Eine Nutzung durch den Kunden ist ausschließlich zu eigenen Zwecken im Rahmen des Vertragszwecks gestattet.

9.2 Eine Weitergabe oder Vervielfältigung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.


10. Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

10.2 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Wuppertal, sofern der Kunde Kaufmann ist.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.